Obwohl die Nachfrage steigt, werden Menschen immer seltener offen aufgebahrt. Gerichtsmediziner und Pathologen, die von Amts wegen nach Todesursachen suchen, sind nicht in erster Linie daran interessiert, Verstorbene so herzurichten, dass die Hinterbliebenen ihnen ins Gesicht sehen können. Oft bleibe dann der Sarg zu, und es heißt: „Behalten Sie den Toten so in Erinnerung, wie er war.“ (Zeit online)
Thanatologen richten Verstorbene so her, dass sich die Angehörigen würdevoll verabschieden können. Frau Schlange berichtet in diesem Seminar aus ihrer Praxis und steht für Fragen zur Verfügung.
Als Dozentin in diesem Seminar begrüßt Sie: Frau Anja Schlange
Teilnehmer: max. 15
Die Gebühr beträgt: 25.00 Euro
Für diese Veranstaltung werden 2 Fortbildungspunkte angerechnet.
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